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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des 61. Choriner Musiksommer 2024

1.         Geltungsbereich
1.1       Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Choriner Musiksommer e.V. („Choriner Musiksommer“ oder „wir“) und den Besuchern und Besucherinnen von Konzerten und anderen Veranstaltungen (einheitlich „Konzert“ oder „Konzerte“) des 61. Choriner Musiksommer 2024 („Sie“/“Ihr“/“Ihnen“). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb eines Tickets zustande kommt.
1.2       Inkrafttreten, Gültigkeit
Diese AGB gelten nur für den Erwerb von Tickets für Konzerte des 61. Choriner Musiksommer 2024. Sie treten am 1. Oktober 2023 in Kraft und ersetzen ältere Versionen und haben Gültigkeit bis zum 30. September 2024.
1.3       Begriff des Verbrauchers
Die Regelungen der AGB haben für Sie Geltung, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind. Sie sind Verbraucher, soweit der Erwerb der Tickets nicht überwiegend Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3.1.   Gewerbliche Verbraucher
Sie sind Verbraucher, soweit der Erwerb der Tickets Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für gewerbliche Verbraucher gelten die Regelungen der AGB unter 6.3.5.

2.         Über den Choriner Musiksommer
Der Choriner Musiksommer wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands Norman Reichelt und seine Stellvertreter Dr. Klaus-Dieter Dewitz oder Friedhelm Boginski und ist unter der folgenden Anschrift geschäftsansässig:

Choriner Musiksommer e. V.
Eisenbahnstraße 3
16225 Eberswalde
Telefon: -+49 (0)3334 – 818472
Fax: +49 (0)3334 – 818475
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

3.         Konzertprogramme
Die Konzertprogramme des Choriner Musiksommer und deren Anfangszeiten werden in dem Jahresprogrammheft und auf der Internetseite www.choriner-musiksommer.de („Webseite“) bekannt gemacht. Wir weisen darauf hin, dass sich aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen Änderungen ergeben können. Wir werden Sie über solche Änderungen auf der Webseite informieren.

4.         Ticketpreise
Der Choriner Musiksommer veröffentlicht die jeweils gültigen Preise der Tickets für Konzerte („Tickets“) in seinem Jahresprogrammheft und auf der Webseite („Veröffentlichte Ticketpreise“).
4.1       Ticketpreise beim Telefonischen Verkauf (Ziffer 6.3.1 dieser AGB) und Schriftlichen Verkauf (Ziffer 6.3.2 dieser AGB)
Die Ticketendpreise entsprechen den veröffentlichten Ticketpreisen des Choriner Musiksommers zuzüglich einer VVK-Gebühr pro Ticket. Zusätzlich wird eine Versandkostenpauschale erhoben (siehe Ziffer 6.5 dieser AGB).
4.2       Ticketpreise beim Online-Ticketverkauf über das Ticketportal https://tickets.vibus.de (Ziffer 6.3.3 dieser AGB).
Die Ticketendpreise entsprechen den veröffentlichten Ticketpreisen des Choriner Musiksommers. Zusätzlich wird eine Versandpauschale erhoben. Es können weitere Versand- bzw. Vorverkaufsgebühr sowie Online- und Bearbeitungsgebühren des Betreibers des Ticketportals für die technische Abwicklung des Kaufes hinzukommen. Diese werden im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen.
4.3       Ticketpreise beim Vor-Ort- oder Online-Kauf bei Theaterkassen
Der Ticketendpreis beim Kauf über Theaterkassen beinhaltet den Ticketpreis, und die Gebühren der jeweiligen Theaterkasse. Je nach Ihrer Auswahl in Bezug auf bestimmte Leistungen, wie Versandarten, Bezahlarten oder Versicherungen können dafür weitere Gebühren in unterschiedlicher Höhe entstehen. Der Ticketendpreis und seine Zusammensetzung aus Ticketpreis und Gebühren werden Ihnen im Kaufprozess durch die Theaterkasse bekannt gegeben. Mit Kauf bestätigen Sie die Ticketendpreise und Gebühren.

5.         Gutscheine
Der Choriner Musiksommer e.V. verkauft Geschenkgutscheine, die als Zahlungsmittel beim Erwerb von Tickets verwendet werden können. Ein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Sitzplätze besteht nicht. Die Gültigkeit eines Geschenkgutscheines beträgt zwei (2) Jahre nach Ausstellungsdatum. Eine Aus- bzw. Teilauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Bei Teileinlösung wird über den Restwert ein neuer Gutschein ausgestellt, der seine Gültigkeit gemäß vorstehender Regelung behält.

6.         Ticketverkauf
Sie können Tickets im Vorverkauf schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief, telefonisch über die Geschäftsstelle des Choriner Musiksommers, online unter https://tickets.vibus.de, oder über Theaterkassen kaufen. Restkarten werden zusätzlich an der Tageskasse verkauft.
6.1       Beginn und Ende des Vorverkaufs
Der Vorverkauf beginnt am 30.10.2023 um 00:00 Uhr.
- Bei Kauf (per Mail, Telefon oder direkt) in der Geschäftsstelle des Choriner Musiksommers endet der Vorverkauf (mit Rechnungslegung, Vorkasse und Ticketversand) 10 Tage vor dem Konzert. Ab 9 Tagen vor dem Konzert können Tickets für die Barzahlung an der Tageskasse reserviert werden. (siehe Punkt 11.)
- Bei Onlineticketkäufen unter https://tickets.vibus.de endet der Vorverkauf um 12 Uhr am Freitag vor dem jeweiligen Konzertwochenende.
6.2       Begrenzung des Ticketangebots
Bei Online-Ticketkäufen über das Ticketportal https://tickets.vibus.de können Sie höchstens zwanzig (20) Tickets pro Konzert erwerben.

6.3       Ablauf des Ticketverkaufs, Zahlungsmittel
6.3.1    Telefonischer Ticketverkauf
Tickets können im Vorverkauf von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr beim Veranstalter unter der Nummer +49 (0)3334 – 818472 telefonisch erworben werden. Sie können die Tickets per Vorkasse mittels Überweisung bezahlen. Wir schicken Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Bestellung per E-Mail, Fax oder Brief unter Beifügung einer Rechnung ein verbindliches Angebot, in dem die bestellten Tickets, die Ticketpreise, die Versandkostenpauschale, die Kontoverbindung und eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ausgewiesen sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Tickets binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und es kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht unserem Konto gutgeschrieben, geben wir die Tickets wieder in den Verkauf.
6.3.2.    Schriftlicher Ticketverkauf
Bitte richten Sie schriftliche Ticketanfragen im Vorverkauf per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., per Fax an +49 (0)3334 – 818475 oder per Post an unsere Geschäftsstelle unter der folgenden Anschrift
Choriner Musiksommer e.V.

Geschäftsstelle
Eisenbahnstraße 3
16225 Eberswalde
Sie können diese Tickets per Vorkasse mittels Überweisung bezahlen. Wir schicken Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Bestellung per E-Mail, Fax oder Brief unter Beifügung einer Rechnung ein verbindliches Angebot, in dem die bestellten Tickets, die Ticketpreise, die Versandkostenpauschale, die Kontoverbindung und eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ausgewiesen sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Tickets binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht unserem Konto gutgeschrieben, geben wir die Tickets wieder in den Verkauf.
6.3.3    Onlinekauf über https://tickets.vibus.de
Sie können im Vorverkauf Tickets über das Ticketportal
https://tickets.vibus.de kaufen.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei von Ihnen aus, sobald Sie online Ihre Ticketbestellung aufgegeben haben (durch Klick auf den Button „Kaufen“).
Vorher werden Ihnen noch einmal die Daten Ihrer Bestellung angezeigt. Sie können die Bestelldaten mit den dafür vorgesehen Korrekturhilfen ändern. SWH bestätigt Ihre Bestellung unverzüglich per E-Mail („Bestätigung“) und teilt Ihnen eine Transaktionsnummer zu, die in der E-Mail angegeben wird. Mit der Bestätigung erfolgt die Annahme Ihres Angebots und es kommt ein Vertrag zwischen uns und Ihnen zu Stande.
Der Vertragstext (die Bestätigung und diese AGB) wird nach Abschluss des Bestellvorgangs und Übermittlung an Sie von uns gespeichert und ist für Sie nicht mehr online zugänglich.
Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Zahlung der Ticketpreise unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Vorkasse mittels Banküberweisung, PayPal und Barzahlung in der Geschäftsstelle des Choriner Musiksommers.
Wir behalten uns vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmöglichkeiten nicht anzubieten oder auf andere Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen. Die für die Bestellung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden Ihnen vor Beginn des Bestellvorgangs angezeigt. Vertragssprache ist Deutsch.
Sie können unsere AGB unter https://www.choriner-musiksommer.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufen und abspeichern. Sie müssen dazu zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin des Ticketportals SWH Software GmbH, Attilastr. 61-67, 12105 Berlin („SWH“) akzeptieren, die im Ticketportal einsehbar sind.
6.3.4    Ticketverkauf an der Tageskasse
Resttickets können auch an der Tageskasse am Veranstaltungsort erworben werden. An der Tageskasse werden nur Resttickets für die Konzerte des Tages verkauft. Ein Vorverkauf für andere Konzerte ist nicht möglich. Die Tageskasse öffnet 1,5 Stunden vor Beginn des Konzertes. Sie haben unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der Karten und des Wechselgeldes zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
6.3.5    Ticketverkauf an Gewerbliche Verbraucher (Reisegruppen)
Als Reisegruppen gelten alle gewerblichen Anbieter, die einen Konzertbesuch im Rahmen einer Tagesreise/einer Mehrtagesreise in das Reiseangebot integrieren.
Für Reisegruppen gelten folgende Bedingungen:
Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich durch schriftliche Bestellung, per Mail oder per Brief.
6.3.5.1. Zahlungsbedingungen für gewerbliche Verbraucher
Es gelten folgende gesonderte Zahlungsbedingungen:
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Choriner Musiksommer, ist der gewerbliche Anbieter verpflichtet, in der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Die Restzahlung erfolgt 6 Wochen vor dem gebuchten Konzert.
6.3.5.2 Änderung von Bestellungen für Gewerbliche Verbraucher (Reisegruppe)
Bestellungen von Reisegruppen können unter folgenden Bedingungen geändert werden: Bei fristgemäßer Anzahlung von 1/3 des Gesamtpreises kann die Zahl der Tickets bis sechs (6) Wochen vor dem jeweils gebuchten Konzert kostenlos geändert werden. Der Gesamtpreis der Tickets, die zu diesem Zeitpunkt Gegenstand der (geänderten) Bestellung sind, wird abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung zur Zahlung fällig und ist binnen 14 Tagen auf das Konto des Choriner Musiksommers zu überweisen. Der gewerbliche Anbieter erhält von uns eine Endrechnung. Diese beinhaltet die Anzahl der Tickets, die Preisgruppen der Tickets, die geleistete Anzahlung und den offenen zu zahlenden Betrag.
Darüber hinaus gelten die Regelungen zu Rücknahme und Umtausch von Tickets (Punkt 12. Und 12.1.)

6.4       Ticketversand
Der Versand der Tickets erfolgt per Post nach Zahlungseingang. Die Versandkostenpauschale beträgt einmalig 3,50 € pro Bestellvorgang („Versandkostenpauschale“). Eine Abholung an der Tageskasse ist nicht möglich.

7.         Mängelgewährleistungsrecht
Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.

8.         Widerrufsrecht
Wenn Sie Tickets kaufen, haben Sie nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch dann kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Tickets online, telefonisch oder schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erworben haben. Gegenstand des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass Ihre Bestellung mit Zugang der Bestätigung bindend ist.

9.         Weiterverkauf von Tickets
Erworbene Tickets dürfen ohne vorherige Zustimmung des Choriner Musiksommers nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Der Choriner Musiksommer ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.

10.       Ermäßigungen
Ermäßigungen von drei (3) € auf den Ticketpreis erhalten
- Schwerbehinderte gegen Übermittlung einer Kopie eines gültigen Ausweises bei der Bestellung bzw. Vorlage des gültigen Ausweises bei einem Ticketkauf an der Tageskasse
- Begleitpersonen, zu deren Mitnahme der Schwerbehinderte berechtigt ist;
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Kinder gegen Übermittlung einer Kopie eines gültigen Ausweises bei der Bestellung bzw. Vorlage des gültigen Ausweises bei einem Ticketkauf an der Tageskasse.Eine Kombination verschiedener Ermäßigungen ist nicht möglich.

11.       Reservierungen
Ab neun (9) Kalendertagen vor dem jeweiligen Konzert können Tickets bis zur Abholung und Barzahlung an der Tageskasse am Konzerttag per Mail oder telefonisch reserviert werden. (Siehe Punkt 6.1.)
Die Reservierungsfrist endet am Freitag um 12 Uhr vor dem betreffenden Konzertwochenende.
'Reservierte Tickets müssen bis spätestens dreißig (30) Minuten vor Konzertbeginn an der Tageskasse barzahlend abgeholt werden. Wird diese Frist überschritten, werden die Reservierungen aufgehoben und die Tickets in den Verkauf gegeben.

12.       Rücknahme und Umtausch von Tickets
12.1     Keine Rücknahme von Tickets
Sie haben keinen Anspruch auf Rücknahme der Tickets und Rückerstattung des Ticketpreises.
12.2     Umtausch von Tickets
Haben Sie Tickets im Schriftlichen Ticketverkauf oder Telefonischen Ticketverkauf in der Geschäftsstelle des Choriner Musiksommers (siehe Punkt 6.3. ff) erworben und sind diese Tickets noch nicht verfallen, können Sie die Tickets gegen Tickets einer höheren Preiskategorie umtauschen, falls solche Tickets verfügbar sind. Sie sind in diesem Fall zur Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet. Im Übrigen ist ein Umtausch von verkauften Tickets nicht möglich.
12.3     Änderungen von Programm und Besetzung
Der Choriner Musiksommer behält sich Änderungen des Programms und der Besetzung aus künstlerischen und organisatorischen Gründen vor. Wir informieren Sie über Änderungen auf unserer Webseite. Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten.
12.4     Verlorene Tickets
Für verlorene Tickets kann kein Ersatz gewährt werden.

13.       Zugang zum Konzertbereich, Verhaltensregeln für Konzertbesucher
Während der Konzerte übt der Choriner Musiksommer das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Choriner Musiksommer behält sich vor, Ihnen den Zutritt zu einem Konzert zu verweigern bzw. Sie aus dem Konzert bzw. des Konzertbereiches zu verweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich in den folgenden Fällen:
- wenn Sie ein laufendes Konzert stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den Sie kein gültiges Ticket vorweisen können
- bei Betrugsversuch
- bei Verstößen gegen COVID-Bedingungen
- bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die AGB.
Der Choriner Musiksommer gewährt Ihnen Zutritt zum Konzertbereich im Kloster Chorin nur bei Vorlage eines gültigen Tickets (zu den zusätzlichen Voraussetzungen des Konzertbesuches siehe die Sonderregelungen Corona in § 14 dieser AGB). Der Einlassbeginn ist auf den Konzertkarten ausgewiesen. Tickets werden beim Einlass entwertet.
Sie sind verpflichtet, nur die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge zu benutzten und den Ihnen für das jeweilige Konzert auf dem Ticket zugewiesenen Sitzplatz einzunehmen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Sitzplatz einzunehmen. Wechseln Sie unberechtigterweise auf einen Platz, für den ein höherer Ticketpreis hätte gezahlt werden müssen, kann der Choriner Musiksommer von Ihnen die Zahlung des Differenzbetrages zu dem höheren Ticketpreis verlangen, Sie auf den auf Ihrer Eintrittskarte bezeichneten Sitzplatz, oder aus dem Konzert verweisen.
Die Rettungswege sind freizuhalten. Flure, Gänge inklusive der Kreuzgänge, Treppen, Aus- und Notausgänge dürfen nicht mit Gegenständen jedweder Art verstellt werden. Notausgänge dienen der sicheren Räumung des Konzertbereiches im Notfall und sind keine regulären Ausgänge.
Innerhalb des Konzertbereiches besteht absolutes Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten. Das Rauchen ist nur an den gekennzeichneten Orten außerhalb des Konzertbereiches gestattet.
Die Verwendung von offenem Licht (Kerzen in jedweden Behältnissen, pyrotechnische Erzeugnisse etc.) ist verboten.
Kinder im Alter bis 6 Jahren („Kinder“) dürfen den Konzertbereich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten. Das Übersteigen von Brüstungen, Klettern auf Mauern und Toben im Konzertbereich ist untersagt. Wenn Sie das Konzert in Begleitung von Kindern besuchen, tragen Sie für die Einhaltung der vorstehenden Regelungen Sorge. Das Mitführen von Tischen, Pavillons, Sonnenschirmen, Zelten und zeltähnlichen Aufbauten sowie sonstigen sperrigen Gegenständen ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Hunden, mit Ausnahme von Blindenführ- und Partnerhunden, oder anderen Haustieren ist nicht gestattet.

Darüber hinaus gilt die Hausordnung des Eigenbetriebs Kloster Chorin.

14.      Corona Sonderregeln
Es gelten die jeweiligen Gesetze und Verordnungen zum Infektionsschutz des Landes Brandenburg. (https://corona.brandenburg.de/corona/de/verordnungen/#)

15.       Absagen und Abbruch von Konzerten
Müssen wir ein Konzert abbrechen oder absagen, verlieren die erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Choriner Musiksommer ein Konzert aufgrund einer behördlichen Anordnung absagen muss. Im Fall eines Abbruchs oder einer Absage eines Konzertes, werden wir Ihnen, falls möglich, ein Ersatzkonzert anbieten. Sollten wir Ihnen kein Ersatzkonzert anbieten können oder sollten Sie das Ersatzkonzert nicht besuchen können oder wollen, erstatten wir Ihnen den Ticketpreis. Bei einem Abbruch wird der Ticketpreis anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche von Ihnen sind ausgeschlossen, wenn der Choriner Musiksommer den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch des Konzerts nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen, die den Choriner Musiksommer zur Absage oder zum Abbruch eines Konzerts berechtigen, bleiben unberührt.

16.       Verwendung von Mobiltelefonen
Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Veranstaltung auszuschalten.

17.       Fotografische, filmische und Tonaufzeichnungen
Während der Konzerte des Choriner Musiksommers finden regelmäßig Foto-, Film- und TV-Aufzeichnungen von Konzerten statt („Aufzeichnungen“) statt, die durch uns selbst oder durch Dritte angefertigt werden. Die Aufzeichnungen werden für folgende Zwecke genutzt:
17.1     Für die Ankündigung und Bewerbung von Konzerten des Choriner Musiksommers, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere auf Flyern, Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften, auf der Webseite sowie in Social -Media-Kanälen und Newslettern;
17.2     Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Choriner Musiksommers, einschließlich der Nutzung der Aufnahmen auf der Webseite sowie in Social-Media-Kanälen und Newslettern;
17.3     Für die Live-Übertragung von Konzerten im Fernsehen, einschließlich der anschließenden öffentlichen Zugänglichmachung in den Mediatheken der Sendeanstalten;
17.4     Zum Zwecke der Archivierung in analoger und digitaler Form.
Soweit die Aufzeichnungen Sie in erkennbarer Weise abbilden, erklären Sie sich mit dem Erwerb des Tickets damit einverstanden, dass wir die Aufzeichnungen zu den vorgenannten Zwecken nutzen. Sie sind insbesondere damit einverstanden, dass wir die Aufzeichnungen veröffentlichen und verbreiten bzw. durch Dritte veröffentlichen und verbreiten lassen.

18.       Bild- und Tonaufnahmen durch Konzertbesucher
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art durch Konzertbesucher in den Konzerten ist aus urheber- und/oder persönlichkeitsrechtlichen Gründen verboten. Außerhalb von Konzerten dürfen Sie Bildaufnahmen am Veranstaltungsort des Klosters Chorin ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke anfertigen.

19.       Datenschutz
Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten an die gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung https://www.choriner-musiksommer.de/datenschutzerklaerung.

20.       Fundsachen
Gegenstände aller Art, die am Konzertort des Klosters Chorin gefunden werden, sind beim Einlasspersonal abzugeben, und werden von uns in der Geschäftsstelle des Choriner Musiksommer verwahrt.

21.       Haftung
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Choriner Musiksommers oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Choriner Musiksommer nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Soweit keine vorsätzliche und grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des Choriner Musiksommers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung des Choriner Musiksommers wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Choriner Musiksommers ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Choriner Musiksommers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des Choriner Musiksommers, z.B. nach §§ 7 bis 10 Telemediengesetz (TMG) bleiben unberührt.

22.      Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform dient Ihnen als eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Onlinekaufverträgen. Die OS-Plattform ist derzeit unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als erste Anlaufstelle stehen wir Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung. Der Choriner Musiksommer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

23.      Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass Ihnen dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Handelt es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlich zuständig für alle zwischen Ihnen und dem Choriner Musiksommer aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Choriner Musiksommers. Haben Sie Ihren Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Choriner Musiksommers, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

24.       Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam werden, berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Eberswalde, 1. Oktober 2023
Choriner Musiksommer e. V.
Der Vorstand