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| 47. Choriner Musiksommer 2010 |
| Impressum |
Choriner Musiksommer e.V.
Geschäftsstelle
Friedrich-Ebert-Str. 28
16225 Eberswalde
Telefon: ( 0 333 4 ) 65 73 10
Fax: ( 0 333 4 ) 65 73 20
Email: info@choriner-musiksommer.de
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Claas Cordes ( 1. Vorsitzender ), Prof. Dr. K. Höppner ( Stellverteter
), Dr. Kl.-D. Dewitz ( Stellverteter )
Registergericht: Amtsgericht Eberswalde
Registernummer: VR 191
Geschäftsführer: Lars Doebler

Das
"Kleingedruckte" |
1. Vorverkaufsstellen
Der Vorverkauf beginnt ab dem 15. Dezember 2009 und erfolgt
durch die Theaterkasse
Zehlendorf, die Berliner Theater- und Konzertkasse, die
Theaterkasse Weißensee, die
Tourist-Information Eberswalde und die Geschäftsstelle des
Choriner Musiksommer e.V.
Der Vorverkauf durch die
Geschäftsstelle erfolgt auf Rechnung des Choriner Musiksommer
e.V., bei anderen Anbietern auf deren Rechnung.
2. Vorverkauf durch die Geschäftsstelle
2.1. Kartenbestellungen an die Geschäftsstelle richten Sie
bitte schriftlich, per Bestellkarte des Programmfaltblattes, per
Fax, über das Internet-Bestellformular oder per Email an:
Choriner Musiksommer e.V.
Geschäftsstelle
Friedrich-Ebert-Straße 26
16225 Eberswalde
Fax: ( 0 333 4 ) 65 73 20
Email: info@choriner-musiksommer.de
2.2. Bestellungen sind ab dem 15. Dezember 2009 möglich.
2.3. Eine Reservierungsbestätigung durch die Geschäftsstelle
erfolgt schriftlich auf dem Postweg, per Fax oder Email unter
Angabe einer Zahlungsfrist. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist erlischt der Reservierungsanspruch ersatzlos. Die
Gutschrift auf dem Konto des Choriner Musiksommer e.V. gilt als
Zahlungseingang.
2.4. Bei schriftlichen Bestellungen und einem Versand der Karten
wird ein Versand- aufschlag von 2,00 € ( bis 8 Karten ) und
3,00 € ( ab 8 Karten ) pro Versandvorgang in Rechnung
gestellt.
3. Platzbeschreibung
Nummerierte Sitzplätze mit Lehne der Preisgruppen I und II
befinden sich im
Kirchenhauptschiff frontal sowie in den Nord- und
Südquerhäusern seitlich zur Bühne.
Unnummerierte Sitzplätze mit Lehne der Preisgruppe III befinden
sich im nördlichen
Seitenschiff.
Plätze der Preisgruppe IV sind Rasenplätze ohne Bestuhlung
(Hörplätze).
In der III. und IV. Kategorie muss mit Sichtbehinderungen
gerechnet werden.
4. Kartenrückgabe
4.1. Eine Kartenrückgabe ist nur nach vorheriger Rücksprache
mit der Geschäftsstelle möglich.
4.2. Nur in Kulanzfällen werden Karten an den Konzerttagen
durch die Tageskasse zurück genommen. Dies ist nur um 14:00 Uhr
für die jeweilige Veranstaltung an der Tageskasse möglich;
danach wird eine Rücknahme in jedem Fall verweigert.
5. Tageskasse
5.1. An den Konzerttagen wird im Kloster Chorin ab 14:00 Uhr
eine Tageskasse eingerichtet.
5.2. Vorbestellte Karten sind um 14:00 Uhr abzuholen.
Anderenfalls erlischt die Reservierung.
6. Hausrecht und Verhalten im Kloster
6.1. Während der Veranstaltungen übt der Choriner Musiksommer
e.V. das Hausrecht aus. Bitte leisten Sie den von ihm
beauftragten bzw. eingesetzten Personen Folge - im Interesse
eines ungestörten Konzerterlebnisses, des Schutzes des Denkmals
und zu Ihrer eigenen Sicherheit.
6.2. Es gelten die Auflagen der Brandenburgischen
Versammlungsstättenverordnung in deren aktueller Fassung.
6.3. Zutritt zum Konzertort wird nur bei Vorlage einer gültigen
Eintrittskarte gewährt; dies gilt auch bei Verlassen und
nochmaligen Zugang der Besucher (in den Pausen).
6.4. Innerhalb des Klosterbereichs gilt ein Rauchverbot; das
Rauchen ist nur an den
gekennzeichneten Orten gestattet.
6.5. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist nur auf dem Innenhof
(Rasenplätze) das Aufstellen von mitgebrachten Stühlen
gestattet; das Mitbringen und Aufstellen von Tischen ist
untersagt.
6.6. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
6.7. Geräuschbelästigungen sind während der Veranstaltung zu
unterlassen.
6.8. Bitte beaufsichtigen Sie die minderjährigen Kinder, für
die Sie verantwortlich sind,
angemessen konsequent.
7. Witterungsbedingte Absage
7.1. Muss das Konzert witterungsbedingt vor der ersten Pause
abgebrochen werden, erhalten Sie entweder, soweit verfügbar,
Karten für ein Ersatzkonzert oder den Kartenpreis erstattet.
7.2. Wird dass Konzert nach Beginn der ersten Pause
witterungsbedingt abgesagt, sind eine Erstattung oder ein Ersatz
nicht möglich. |
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Wie
bereits in den zurückliegenden Jahren wird auch der Choriner
Musiksommer 2009 engagiert
unterstützt durch: |
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Ostdeutsche
Sparkassenstiftung
im Land Brandenburg |
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gemeinsam mit der Kulturstiftung
der Sparkasse Barnim |
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FEUERSOZIETÄT |
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